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Steuertipps für Lehrkräfte - LehrCare

Auch pädagogische oder andere Fachzeitschriften, die zur persönlichen beruflichen Weiterbildung dienen, gelten als Fachliteratur. Wichtig: Kaufbelege von Büchern müssen den vollen Titel enthalten. Die Angabe „Fachbuch“ auf der Quittung genügt nicht. Büromaterialien und Arbeitsmittel: Hierzu gehören sämtliche Schreibutensilien ...

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